Gebührenzuschlag
FALLBEISPIEL NR. 1
Abschaffung von Starkverschmutzerzuschlgen
Eine kleine Brauerei bezahlte einen Zuschlag von 50 % auf die Abwassergebhr. Bei einem Abwasseranfall von ca. 15.000 m3 pro Jahr betrugen die Kosten fr den Zuschlag jhrlich 12.000 €.

Im Rahmen einer Satzungs
nderung wurde zustzlich ein Messschacht fr die Ermittlung der Verschmutzungsparameter gefordert. Die Brauerei sollte die Kosten fr die Analysen bernehmen.

Die Brauerei beauftragte in dieser Situation das B
ro Abwasser Knig, Verhandlungen mit der Gemeinde aufzunehmen.

Einsparung von jhrlich 12.000 € durch Abschaffung des Gebhrenzuschlags!

Gegenber der Gemeinde wurde der Einfluss von organisch hher belastetem Abwasser auf den Betrieb der Klranlage aufgezeigt. Dieses verbessert und stabilisiert die Stickstoff- und Phosphorelimination.

Aus diesem Grund konnte im vorliegenden Fall nachgewiesen werden, dass die Mehrkosten f
r die Reinigung von organisch hochbelastetem Abwasser zu vernachlssigen sind. Ein Ansatzpunkt fr die Kalkulation eines Gebhrenzuschlags ist somit nicht gegeben.

Gleichzeitig konnte nachgewiesen werden, dass der Betrieb durch den angewandten Frischwassermassstab zu hoch an den Kosten der Beseitigung des Niederschlagswassers beteiligt wird.

Aufgrund dieser Zusammenh
nge konnte die Gemeinde berzeugt werden, auf den Gebhrenzuschlag zu verzichten. Damit entfllt auch der Einbau des Messschachts und die Kostenbernahme fr die Analysen zur Bestimmung der Zuschlagshhe.

Neben den Kosten f
r den Zuschlag konnten somit auch erhebliche Aufwendungen fr einen Messschacht und Abwasseranalysen eingespart werden.

In einem
hnlichen Fall konnte erreicht werden, dass sich der Zuschlag von 100 % auf 20 % reduzierte.

Die Verhandlung mit Gemeinden auf dem Gebiet der Gebhren- und Beitragserhebung ist unser Fachgebiet. Auf der Basis der technischen Zusammenhnge werden die Forderungen berprft und Argumente zur Reduktion bzw. Abschaffung von Gebhrenzuschlgen erarbeitet. Hierbei kann die Fachkenntnis der kommunalen Abwasserentsorgung effektiv fr den Auftraggeber genutzt werden.
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